WARTUNG UND INSTANDHALTUNG
Die Kundenbetreuung ist bei uns durch die EDV-unterstützt. Der Besuchstermin unseres Technikers wird auf Wunsch immer schriftlich zwei Wochen vorher, der für uns zuständigen Person (z.B. Brandschutzbeauftragter, Hausbetreuer, etc.), mit Angaben über Besuchszeit des eingeplanten Sachkundigen Technikers, mitgeteilt.
Wir schließen, für jedes Prüfobjekt einzeln, einen schriftlichen Wartungsvertrag mit Angaben über Anlagestandort, Wartungstermin und Prüfgebühr, ab. Als Anhang gilt eine Bestandsliste mit Auflistung aller Geräte in Bezug auf Standort, Marke/Type, Gerätenummer, Baujahr, erste und folgende Kontrollen bzw. erforderlichen Reparaturen.
Die gemäß der TRVB 128 und ÖNORM EN 671 vierteljährlichen Betreiberprüfungen und erforderlichen jährlichen Prüfungen werden von uns gerne übernommen. Unsere hauseigenen Spezialisten sind auch ausgebildet und befugt die Revisionen und abnahmen von ortsfesten Löschwasseranlagen durchzuführen.
Wir übernehmen auch Reparaturen von ortsfesten Löschwasseranlagen, damit diese so rasch wie möglich wieder einsatzbereit sind.
Wir übernehmen die jährliche periodische Prüfung, sowie Instandsetzung und Erneuerung Ihrer Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.
Jährliche periodische Prüfung, sowie Instandsetzung, Reparatur und Erneuerung der Fluchtweg- und Orientierungsbeleuchtung.