Alle Unternehmen sind mehr oder weniger großen Brandgefahren ausgesetzt. Doch die Konsequenzen sind nicht dieselben. Je nachdem, wie gut Ihre Mitarbeiter die Sicherheitsanweisungen kennen und im Umgang mit derartigen Situationen geschult sind oder auch nicht.
Die ersten Minuten eines Brandes sind entscheidend. Wenn beim Ausbruch eines Brandes richtig reagiert wird, können Leben gerettet und der Betrieb des Unternehmens aufrechterhalten werden. Mit einer Schulung der ersten und erweiterten Löschhilfe unter der Verwendung eines Feuerlöschers tun Sie alles, um Ihren Mitarbeitern auf einen Brandausbruch bestmöglich zu reagieren. Als Unternehmer sind sie gemäß der Arbeitsstättenverordnung und dem ArbeitnehmerInnenschutzgestz dazu verpflichtet geeignete Maßnahmen für den Brandfall vorzubereiten und ausreichendes unterwiesenes Personal für die Maßnahmen der Ersten Löschhilfe vorzuweisen. Unser Training deckt diese Anforderungen ab.
Mit einer Schulung in der Verwendung der Ersten und Erweiterten Löschhilf, können Sie Sicherheit für Ihre Mitarbeiter und Ihre Vermögenswerte gewährleisten. In unseren theoretischen und praktischen Kurs für den Umgang mit der Ersten und Erweiterten Löschhilfe erwerben Ihre Mitarbeiter folgende Kenntnisse:
Zögern Sie nicht: Entscheiden Sie sich für eine Schulung im Umgang mit Feuerlöschern und schützen Sie Ihr Unternehmen!
Es werden Ihnen theoretische Inhalte zu den verschiedensten Themen rund um den Brandschutz angeboten. Um das Wissen zu vertiefen, wird das theoretisch erlernte Wissen auf Wunsch praktisch simuliert. Ihre Mitarbeiter oder Kunden haben so die Möglichkeit sofort eigene Erfahrungen beim Löschen von Bränden zu sammeln.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, diese Schulungen bei Ihnen im Haus durchzuführen. Für die praktischen Übungen benötigen wir eine ausreichend große Fläche (z.B. ein Parkplatz).
Handfeuerlöscheröscherunterweisung gem. § 25 ASchG bzw. §45 AStV
Arbeitgeber müssen geeignete Vorkehrungen treffen, um im Falle eines Brandes eine Gefährdung des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer zu vermeiden. Ebenso ist eine ausreichende Anzahl an Arbeitnehmer mit der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen zu schulen.
Gerne unterstützen wir Sie hier, mit unserer Löscherunterweisung.
Handfeuerlöscheröscherunterweisung praktisch und theoretisch gem. § 25 ASchG bzw. §45 AStV
Arbeitgeber müssen geeignete Vorkehrungen treffen, um im Falle eines Brandes eine Gefährdung des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer zu vermeiden. Ebenso ist eine ausreichende Anzahl an Arbeitnehmer mit der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen zu schulen.
Gerne unterstützen wir Sie hier, mit unserer Löscherunterweisung.