NOTBELEUCHTUNG
Um eine rasche Entfluchtung im Bedarfsfall zu gewährleisten, wird in den OIB RL, AstV, ASCHG jeweils idgF. sowie in behördlichen Vorschreibungen in Ihrem Objekt eine Fluchtwegs- und/oder Orientierungsbeleuchtung erforderlich.
Eine jährliche periodische Prüfung, sowie Instandsetzung und Erneuerung der Fluchtwegbeleuchtung ist Teil unseres Portfolios, welches wir gerne für Sie fachmännisch anbieten und umsetzen.
Gerne statten wir Ihr Objekt mit den erforderlichen Kennzeichnungen und Beschilderungen, für eine optimale Fluchtwegsführung aus und ersetzen Ihre nicht mehr deutlich erkennbaren Kennzeichnungen nach den neuesten Richtlinien der EN ISO 7010 idgF. oder gem. der Kennzeichnungsverordnung (KennV.)
Wir schließen, für jedes einzelne Prüfobjekt, einen schriftlichen Wartungsvertrag mit Angaben über Anlagestandort, Wartungstermin und Prüfgebühr, ab.
Als Anhang gilt eine Bestandsliste mit Auflistung aller Geräte in Bezug auf den Standort, Marke/Type, Gerätenummer, Baujahr, erste und folgende Kontrollen bzw. Reparaturen.
Darüber hinaus führen wir eine EDV-Objektkartei mit präziser Auflistung aller durchgeführten Leistungen bzw. eingebauten Ersatzteilen. Somit sind wir in der Lage, Ihnen eine lückenlose Betreuung über Jahre zu garantieren und mit schnellen Informationen, auch über Kosten und Ursachen was Brandschutz betrifft, zu dienen.