Im Brandfall laufen in der Brandmelderzentrale (BMZ), die das Herzstück einer Brandmeldeanlage (BMA) darstellt und als Alarmierungseinrichtung dient, die Meldungen der installierten Brandmelder auf.
Brandmeldeanlagen werde üblicherweise gesetzlich oder baurechtlich vorgeschrieben. Dies erfolgt durch den Brandschutznachweis oder über die Baugenehmigung eines Objekts. Außerdem kann es vorkommen, dass die Gebäudeversicherung zusätzliche Auflagen in Bezug auf eine Brandmeldeanlage stellt.
Brände werden bereits in der Entstehungsphase erkannt und helfen dabei den etwaigen Schaden so gering wie möglich zu halten. Anhand verschiedener Brandkenngrößen wie Rauch, Wärme, CO2 entscheidet sie, ob ein Brand vorliegt und welche Schritte als Nächstes folgen. So ist die Aufschaltung auf die Feuerwehr und unsere unternehmenseigene Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) möglich.
Notruf- und Serviceleitstelle
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