Sie sind auf der Suche nach einem Unternehmen, dass die regelmäßige Prüfung Ihrer Feststellanlagen im Blick hat? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Im Sinne der DIN 14677, die die jährliche Wartung von Feststellanlagen durch eine “Fachkraft für Feststellanlagen” regelt, sorgen wir dafür, dass Rauchschutztüren, Brandschutztüren und -tore sowie Rolltore offengehalten werden, im Falle eines Brandes oder bei Rauchentwicklung jedoch unverzüglich sicher und selbsttätig schließen. Dies ist wichtig, da so die Ausbreitung über das gesamte Gebäude verhindert wird und Flucht- sowie Rettungswege begehbar bleiben.
Daneben überprüfen wir gemäß der DIN-Norm die maximale Betriebszeit der Rauchschalter. Rauchschalter ohne Auslöseschwelleneinrichtung müssen nach fünf Jahren, Rauchschalter mit Verschmutzungsanzeige nach acht Jahren ausgetauscht werden.