Wir liefern Ihnen passende Lösungen in Form von selbstschließenden Rauch- und Brandschutztüren sowie -toren. Müssen sie in Ihrem Objekt betriebsbedingt offengehalten werden, so wird ihre Funktionsfähigkeit über eine Feststellanlage sichergestellt. Rauch- und Brandschutztüren sowie -tore haben die Aufgabe, in feuerhemmenden und auch feuerbeständigen Wänden den Durchtritt bzw. Überschlag von Feuer zu verhindern.
Die Einbaurichtlinien und Anforderungen unserer Rauch- und Brandschutztüren sowie -tore sind in der jeweiligen Landesbauordnung und der DIN 4102 verfasst. Dabei gibt es folgende Feuerwiderstandsklassen: T30, T60, T90, T120 und T180. Welche Feuerwiderstandsklasse bei Ihrem Objekt zum Einsatz kommt, richtet sich nach der Gebäudenutzung sowie nach den Anforderungen an die Wand, in der sie eingebaut werden. Rauch- und Brandschutztüren sowie -tore müssen vom Deutschen Institut für Bautechnik (DiBt) bauaufsichtlich zugelassen sein und unterliegen einem jährlichen Prüfintervall durch einen Sachkundigen.