Wir erbringen unsere Dienstleistungen im Bereich der Brandschutz- und Sicherheitslösungen über ein globales Netzwerk von mehr als 12.000 spezialisierten Mitarbeitenden, in über 200 Standorten und mit mehr als 20 Leitstellen weltweit, die rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr einen maßgeschneiderten Service mit Expertise bieten.

Türen und Tore sollten bei einem Brand selbsttätig schließen

Wir liefern Ihnen passende Lösungen in Form von selbstschließenden Rauch- und Brandschutztüren sowie -toren. Müssen sie in Ihrem Objekt betriebsbedingt offengehalten werden, so wird ihre Funktionsfähigkeit über eine Feststellanlage sichergestellt. Rauch- und Brandschutztüren sowie -tore haben die Aufgabe, in feuerhemmenden und auch feuerbeständigen Wänden den Durchtritt bzw. Überschlag von Feuer zu verhindern.

Prüfung und Wartung von Rauch- und Brandschutztüren sowie -tore

Die Einbaurichtlinien und Anforderungen unserer Rauch- und Brandschutztüren sowie -tore sind in der jeweiligen Landesbauordnung und der DIN 4102 verfasst. Dabei gibt es folgende Feuerwiderstandsklassen: T30, T60, T90, T120 und T180. Welche Feuerwiderstandsklasse bei Ihrem Objekt zum Einsatz kommt, richtet sich nach der Gebäudenutzung sowie nach den Anforderungen an die Wand, in der sie eingebaut werden. Rauch- und Brandschutztüren sowie -tore müssen vom Deutschen Institut für Bautechnik (DiBt) bauaufsichtlich zugelassen sein und unterliegen einem jährlichen Prüfintervall durch einen Sachkundigen.

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